Allgemeine Geschäftsbedingungen der KAMA GmbH (KAMA) gegenüber Unternehmen
§ 1 Geltungsbereich
1.1.
Die vorliegenden Geschäftsbedingungen enthalten die zwischen Ihnen und uns, der Firma KAMA GmbH, ausschließlich geltenden Bedingungen, soweit diese nicht durch schriftliche Vereinbarung zwischen den Parteien abgeändert werden. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen werden von uns nicht anerkannt, sofern wir diesen nicht ausdrücklich zugestimmt haben.
1.2.
Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen.
1.3.
Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB.
1.4.
Soweit wir mit dem Besteller eine laufende Geschäftsbeziehung unterhalten, gelten unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller.
1.5.
Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden Ihnen schriftlich per Telefax oder per E-Mail mitgeteilt. Widersprechen Sie dieser Änderung nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als durch Sie anerkannt. Auf das Widerrufsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens werden Sie im Falle der Änderung der Geschäftsbedingungen noch gesondert hingewiesen.
§ 2 Angebot, Angebotsunterlagen, Vertragsabschluss
2.1.
Unsere Angebote sind freibleibend. Ist Ihre Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, können wir dieses Angebot innerhalb von vier Wochen annehmen. Der Vertrag kommt erst mit unserer schriftlichen Bestätigung und entsprechend ihrem Inhalt oder durch Lieferung zu Stande.
2.2.
Mit der Angebotsabgabe auf der Grundlage von Leistungsbeschreibungen übernehmen wir keine Gewährleistung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Planung.
2.3.
Konstruktions- und Formänderungen des Vertragsgegenstandes aufgrund technischen Fortschritts sowie geringfügige oder handelsübliche Maß-, Gewichts- oder Qualitätsabweichungen behalten wir uns ohne vorherige Ankündigung vor.
2.4.
An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Besteller unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
2.5.
Wir behalten uns vor, das Geschäft über eine Kreditversicherung abzusichern und dem Versicherungsgeber die erforderlichen Daten des Bestellers zu übermitteln. Entsprechendes gilt für Factoring und die Einschaltung von Inkassounternehmen.
2.6.
Zur Abwicklung der Geschäfte werden die Daten des Bestellers über EDV gespeichert.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
3.1.
Soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise „ab Werk“, ausschließlich Verpackung und ausschließlich Transportversicherung, die jeweils gesondert in Rechnung gestellt werden.
3.2.
Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tage der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
3.3.
Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise angemessen zu erhöhen, wenn nach Abschluss des Vertrages nicht von uns zu vertretende Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder Materialpreisänderungen, eintreten. Diese werden wir dem Besteller auf Verlangen nachweisen.
3.4.
Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung sofort netto Kasse (ohne Abzug) zu leisten.
3.5.
Gerät der Besteller mit einer Zahlung in Verzug oder liegen konkrete Anhaltspunkte für eine bevorstehende Zahlungsunfähigkeit des Bestellers vor oder wird auf andere Weise nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass unser Gegenleistungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Bestellers gefährdet wird, so können wir die Weiterarbeit an laufenden Aufträgen einstellen, die sofortige Vorauszahlung aller - auch noch nicht fälliger - Forderungen und gestundeter Beträge oder entsprechende Sicherheitsleistungen verlangen. Kommt der Besteller unserem Verlangen auf Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung innerhalb angemessener Fristen nicht nach, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und dem Besteller die bis dahin entstandenen Kosten einschließlich entgangener Gewinne in Rechnung zu stellen.
3.6.
Ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht steht dem Besteller nur zu, wenn sein Gegenanspruch unbestritten oder von uns anerkannt, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif ist.
3.7.
Bei Vorliegen von Mängeln dürfen Zahlungen vom Besteller nur in einem Umfang zurückgehalten werden, der in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln steht.
§ 4 Lieferzeit
4.1.
Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung unseres Bestätigungsschreibens, jedoch nicht vor der vollständigen Beibringung der vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen und Freigaben, der Abklärung aller technischen Fragen sowie dem Eingang einer vereinbarten Anzahlung.
4.2.
Bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen, wie z. B. höhere Gewalt oder eigene Nichtbelieferung, verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Dasselbe gilt, wenn die genannten Umstände bei unseren Lieferanten eintreten. Wird uns die Vertragserfüllung aus den vorbezeichneten Gründen ganz oder teilweise unmöglich, so werden wir von unserer Lieferpflicht frei. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann nicht von uns zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzugs eintreten.
4.3.
Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand unser Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Zu Teillieferungen sind wir berechtigt.
4.4.
Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
§ 5 Gefahrübergang und Versand
5.1.
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist die Lieferung „ab Werk“ vereinbart.
5.2.
Die Sendung wird von uns, falls nicht anders vereinbart, auf Kosten des Auftraggebers versichert.
5.3.
Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht auf den Besteller über, sobald die Ware unser Werk oder unser Lager verlässt. Verzögert sich die Versendung infolge von Umständen, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tag der Versandbereitschaft ab auf den Besteller über.
5.4.
Nimmt der Besteller den Vertragsgegenstand nicht fristgemäß ab, sind wir berechtigt, dem Besteller eine angemessene Nachfrist zur Abnahme zu setzen, nach deren Ablauf anderweitig über den Vertragsgegenstand zu verfügen und den Besteller mit angemessener verlängerter Frist zu beliefern.
5.5.
Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsverordnung werden nicht zurückgenommen; ausgenommen sind Paletten. Der Besteller ist verpflichtet, für eine Entsorgung der Verpackungen auf eigene Kosten zu sorgen.
§ 6 Mängel und Gewährleistung
6.1.
Soweit die gelieferte Ware mangelhaft ist, sind Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmung berechtigt, Nacherfüllung zu verlangen. Das Wahlrecht über die Art der Nacherfüllung steht uns zu. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung sind Sie berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Voraussetzung für jegliche Gewährleistungsrechte ist, dass Sie alle nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß erfüllen. Die M.ngelrüge muss innerhalb von zwei Wochen nach Empfang der Leistung schriftlich (auch per Telefax) bei uns eingehen.
6.2.
Die Geltendmachung nutzloser Aufwendungen durch den Besteller ist ausgeschlossen.
6.3.
Die beanstandete Ware ist uns in der Original- oder einer gleichwertigen Verpackung zur .berprüfung zurückzusenden.
6.4.
Im Fall des Rücktritts haftet der Besteller für Verschlechterung, Untergang und nicht gezogene Nutzungen nicht nur für die eigenübliche Sorgfalt, sondern für jedes fahrlässige und vorsätzliche Verschulden.
6.5.
Durch unsachgemäße, ohne unsere vorherige Genehmigung vorgenommene Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Bestellers oder Dritter wird unsere Haftung für Mängel der Kaufsache aufgehoben.
6.6.
Für Fremderzeugnisse oder nicht von uns selbst hergestellte Teile beschränkt sich unsere Gewährleistung und Haftung auf die Abtretung der Ansprüche gegen unsere Lieferanten, soweit ein Mangel nicht in unseren Verantwortungsbereich fällt. Schlägt die Befriedigung aus abgetretenem Recht fehl, so haften wir nach den übrigen in § 7 genannten Bedingungen.
6.7.
Die Verjährungsfrist von Gew.hrleistungsansprüchen für die gelieferte Ware beträgt außer im Fall von Schadensersatzansprüchen 12 Monate ab Erhalt der Ware.
§ 7 Haftungsbeschränkung
7.1.
Wir haften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Ferner haften wir für die fahrlässige Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung Sie als Kunde regelmäßig vertrauen. Im letztgenannten Fall haften wir jedoch nur für die vorhersehbaren vertragstypischen Schäden. Wir haften nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.
7.2.
Die vorstehenden Haftungsausschlüsse geltend nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Die Haftung nach Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
7.3.
Soweit unsere Schadensersatzhaftung ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadenersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
8.1.
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller unser Eigentum.
8.2.
Der Besteller ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
8.3.
Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
8.4.
Der Besteller ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so können wir verlangen, dass der Besteller uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt.
§ 9 Schlussbestimmung
9.1.
Änderungen oder Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dieses gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
9.2.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
9.3.
Erfüllungsort ist Dresden. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Hamburg.
Stand: 8. Juli 2010